Das Niendorfer Gehege und die verbundenen Feldmarken liegen in einem Landschaftsschutzgebiet, für das es besondere Regelungen gibt. Die stehen in der Landschaftsschutzverordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 26.11.1957. Damit soll verhindert werden, dass es in diesem Gebiet “zu einer Schädigung der Natur, zu einer Beeinträchtigung des Naturgenusses oder zu einer Verunstaltung des Landschaftsbildes” kommt.